Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an medialen Angeboten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die UN-Menschenrechtskonventionen und das Bundesteilhabegesetz fordern schon heute diesen barrierefreien Medienzugang für alle. Untertitel für Hörgeschädigte, in denen sich neben dem normalen Dialog eine eindeutige Sprecheridentifikation, sowie Geräusch- und Musikbeschreibungen befinden, leisten einen wichtigen Beitrag hierfür. Die Audiodeskription wiederum, die auch als akustische Bildbeschreibung oder Hörfilm bezeichnet wird, hilft Menschen mit geringer oder keiner Sehfähigkeit visuelle Vorgänge besser wahrnehmbar und erfassbar zu machen. Der Filmbeschreiber verdichtet eine Vielzahl von visuellen Informationen (Schauplätze, das Aussehen der handelnden Personen, Mimik und Gestik) zu einem deskriptiven Text, der an die Dialog- und Gesangspausen angepasst wird. Nach der Abnahme des Textes in Zusammenarbeit mit einem sehgeschädigten Filmbeschreiber wird die Audiodeskription im professionellen Tonstudio aufgenommen. Seit 2013 müssen alle Filme, die von der FFA produktions- und/oder verleihgefördert werden bzw. Gelder vom Deutschen Filmförderfonds (DFFF) erhalten, barrierefrei ausgestattet sein.